AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)
Hundepension zur Fröhlichen Pfote
Betreiberin: Christine Poller
Adresse: Kocheregg 10, 8323 Krumegg
Tel. 0650 / 448 33 33


1. Geltung der AGB:

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Hundebetreuungsverträge und werden durch Unterfertigung vollinhaltlich akzeptiert und sind Vertragsbestandteil der abgeschlossenen Hundebetreuungsverträge. Mündliche Zusatzvereinbarungen sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Leistungen:

Die Leistungen der „Hundepension zur Fröhlichen Pfote“ umfassen die Unterbringung, Betreuung, Fütterung und Pflege des Hundes. Der Umfang der Betreuung des Hundes wird individuell im Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten.

3. Verpflichtungen des Hundehalters:

Der Hundehalter ist verpflichtet, bei Abschluss des Betreuungsvertrages sämtliche für die Betreuung des Hundes relevanten Informationen/Eigenheiten (besondere Eigenschaften des Hundes, wie bspw Ängste, Gefährlichkeit, Bissigkeit, hundeuntypisches Verhalten gegenüber Hunden, Tieren und Menschen, Klettern, Verträglichkeit mit anderen Hunden udgl, sowie Krankheiten, erforderliche Medikamente und die richtige Anwendung dieser und erforderliche Sonderbehandlungen bei der Fütterung udgl) mitzuteilen und im Betreuungsvertrag schriftlich festzuhalten. Es ist vom Hundehalter die Zustimmung zu erteilen, dass der Hund im Freilauf mit anderen Hunden gehalten werden darf bzw gemeinsam mit anderen Hunden in einem unserer Zimmer mit Auslauf wohnen darf.

4. Voraussetzungen für die Betreuung:

Voraussetzung für die Betreuung eines Hundes ist, dass dieser gesund und frei von Parasiten ist, entwurmt und entfloht ist und einen gültigen Impfschutz (Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Zwingerhusten, Tollwut, Leptospirose, ansteckende Krankheiten) aufweist. Der Impfpass ist vor der Aufnahme zur Prüfung vorzulegen und wird bei der Abholung wieder ausgehändigt. Sollte die zeitnahe Entflohung nicht sichergestellt sein, erhält der Hund zur Absicherung aller Hunde am Ankunftstag eine Flohprophylaxe. Die Kosten sind vom Tierhalter zu tragen. Jeder Hund wird beim Ankommen in der Tierpension einem kostenlosen, kurzen Check unterzogen (inklusive Flohcheck). Sollte sich eine Erkrankung zeigen, wird das weitere Vorgehen mit dem Tierhalter abgesprochen (Nichtannahme des Tieres, unverzügliches Vorstellen beim Tierarzt….) Weiters ist eine aufrechte Hundehaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Aufnahme. Keine Betreuung erfolgt von läufigen Hündinnen und solche, die kurz vor der Läufigkeit stehen.

5. Haftungen:

Der Hundehalter verpflichtet sich, die von seinem Hund während dem Aufenthalt verursachten Schäden der Hundepension und anderer Hunde (auch durch die Verbreitung von Krankheiten) zu ersetzen, dies unabhängig davon, ob diese durch seine Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Da trotz ständiger Betreuung und größter Vorsicht, kleiner Anzahl und umsichtiger Auswahl Rangeleien unter Hunden und Verletzungen durch gleichzeitig untergebrachten Hunde, sowie durch unglückliche Zwischenfälle nicht auszuschließen sind, wird für Verletzungen aus derartigen Vorfällen die Haftung ausgeschlossen und hält der Tierhalter die Hundepension gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Für Erkrankungen, Verletzungen, Entlaufen, Diebstahl oder Ableben des Hundes (einschließlich Folgeschäden), sowie für Mitgebrachtes (Bettchen, Decken, Leinen, Halsbänder, Schüssel, Spielzeug, etc.) wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten gehaftet und ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Tod des Tieres wird mit dem Tierhalter Rücksprache gehalten und wird es mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen oder Weisungen artgerecht entsorgt. Die Kosten hat der Tierbesitzer zu tragen.

6. Tierarztkosten:

Sollte bei uns ein Hund erkranken oder sich verletzen und eine tierärztliche Untersuchung erforderlich sein, wird die Tierklinik Gleisdorf Süd konsultiert. Der Hundehalter verpflichtet sich, alle Behandlungskosten zu ersetzen. Sollte die angegebene Kontaktperson nicht erreichbar sein, obliegt die Entscheidung hinsichtlich der tierärztlichen Untersuchung der Hundepensionsbetreiberin.

7. Aufnahme- und Betreuungsmodalitäten:

Bring- und Abholzeiten: Montag bis Sonntag 07:30 Uhr bis 09:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr oder nach vorheriger Absprache. Gefüttert wird zweimal täglich (morgens und abends), wobei Hunde, welche nur zur Tagesbetreuung kommen nicht mitgefüttert werden. Das Futter ist vom Hundehalter selbst zu stellen. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier zum vereinbarten Termin abzuholen und Verzögerungen rechtzeitig mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Abholung des Tieres muss jeder weitere Kalendertag verrechnet werden. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, setzen wir uns mit den Kontaktpersonen in Verbindung. Weigern sich diese den Hund abzuholen, übernimmt die Hundepension die weitere Betreuung des Hundes auf Kosten des Hundehalters für maximal bis zu 7 Tagen und behält sich vor, nach Ablauf dieser Zeit den Hund beim Tierschutzverein abzugeben. Die Tierpension kann eine Abholung des Tieres durch unbekannte Dritte ohne schriftliche Vollmacht des Tierhalters, nicht akzeptieren.

8. Kosten:

Bei Abholung des Hundes ist der Preis für die Betreuung laut unserer Preisliste zzgl allfälliger weiterer Kosten für tierärztliche Betreuung, Medikamente, etc. abzüglich der Anzahlung zu bezahlen. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und erfolgt die Abrechnung in Kalendertagen, sohin gelten der Ankunftstag und Abholtag als ganzer Tag. Sollte der Preis nicht bezahlt werden, vereinbaren die Vertragsparteien ein Zurückbehaltungsrecht des Hundes durch die Pensionsbetreiberin bis zur gänzlichen Bezahlung des aushaftenden Betrages, wobei jeder weitere Betreuungstag zusätzlich laut Preisliste zu bezahlen ist. Der Preis beinhaltet keine Futterkosten und ist das Futter vom Tierhalter mitzubringen, um Futterverweigerung und Verdauungsstörungen zu vermeiden.

9. Reservierung und Stornokosten:

Zur Bestätigung der Anmeldung ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 50% der kalkulierten Kosten zu bezahlen, bei Tages- und Wochenendaufenthalten beträgt die Anzahlung 100% mittels Überweisung. Ab Eingang der Anzahlung ist der Platz bei uns fix reserviert. Sollte keine Anzahlung erfolgen, kann der Platz anderweitig vergeben werden. Die Kosten der Unterbringung des Tieres minus der Anzahlung sind bei Abholung des Tieres in bar zu zahlen. Bei vorzeitiger Abholung ist die restlich reservierte Aufenthaltsdauer zu verrechnen. Aufgrund der nur begrenzten Plätze werden bei kurzfristigen Stornierungen Gebühren verrechnet. Bei gebuchter Betreuungsdauer über 24 Stunden werden bei Stornierung bis 4 Wochen vor dem Aufnahmedatum keine Gebühren verrechnet. Bei Stornierung von drei bis vier Wochen vor dem Aufnahmedatum werden 30 %, bei Stornierung innerhalb zwei bis drei Wochen vor dem Aufnahmedatum werden 50 % und bei Stornierung in der letzten Woche vor dem Aufnahmedatum werden 80 % der Kosten des gebuchten Aufenthalts verrechnet. Bei Nichtabsage werden 100% der Kosten des gebuchten Aufenthalts zur Zahlung fällig. Bei Tagesbetreuungen werden bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Betreuungstag keine Gebühren verrechnet. Bei Stornierung innerhalb der letzten Woche werden 50 % verrechnet. Bei Nichtabsage werden 100% der Kosten zur Zahlung fällig.

10. Datenschutz:

Der Hundehalter erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Registrierung der personen- und sachbezogenen Daten in der Kundenkartei der Hundepension.

11. Sonstige Bestimmungen:

Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch die vorgenannten Bestimmungen nicht eingeschränkt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird der örtliche Gerichtsstand Graz-Ost vereinbart. Es ist österreichisches Recht anzuwenden. Der Hundehalter bestätigt mit der Unterfertigung dieser AGB die Kenntnisnahme, Akzeptanz und den Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auch bei jedem weiteren Aufenthalt des Hundes als vereinbart gelten.